Ansprechpartner:innen
Institutsleitung/Vorstand
An der Spitze der Geschäftsstelle des DIJuF steht der Vorstand. Der Vorstand besteht aus zwei natürlichen Personen, die für die Bereiche Geschäftsführung und Fachliche Leitung zuständig sind (§ 9 Abs. 1 der DIJuF-Satzung).
Verwaltung
Rechtsberatung/Rechtspolitik/Forschung
Bereichsleitung Rechtsberatung/Rechtspolitik Schwerpunkt auf UMA, Vormundschaft
→ MehrBereichsleitung Forschung mit Schwerpunkt auf Kinderschutz, Jugendhilfeleistungen, Frühe Hilfen, Tagesbetreuung
→ MehrReferentin für Jugendhilfe und Familienrecht Schwerpunkt auf Kinderschutz, Datenschutz
→ MehrReferentin für Jugendhilfe und Familienrecht Schwerpunkt auf Beistandschaft, UV
→ MehrReferentin für Jugendhilfe und Familienrecht Schwerpunkt auf Pflegekinderhilfe, Kindertagesbetreuung
→ MehrReferentin für Jugendhilfe und Familienrecht Schwerpunkt auf junge Menschen mit Behinderung
→ MehrReferentin für Jugendhilfe und Familienrecht Schwerpunkt auf örtliche Zuständigkeit, Kostenerstattung, Kostenbeteiligung
→ MehrReferent für Jugendhilfe und Familienrecht Schwerpunkt auf örtliche Zuständigkeit, Kostenerstattung
→ MehrReferentin für Jugendhilfe und Familienrecht Schwerpunkt auf junge Menschen mit Behinderung
→ MehrReferentin für Jugendhilfe und Familienrecht Schwerpunkt auf (inter)nationales Kindschaftsrecht
→ MehrPublikationen/Veranstaltungen/Kommunikation
Bestellungen von DIJuF-Publikationen
Fachzeitschrift/Aboverwaltung/Website
Unterhaltsrealisierung im Ausland
International Coordinator