Stand: Oktober 2021

Expertise zu Prävention und Intervention bei innerinstitutionellem sexuellen Missbrauch durch Mitarbeitende

Das DIJuF hat im Auftrag des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) die Expertise "Prävention und Intervention bei innerinstitutionellem sexuellen Missbrauch. Rechte und Pflichten der Institutionen" erstellt, welche anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen praxisorientiert zeigt, was eine Einrichtung/Organisation tun kann/muss, um sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen besser zu verhindern bzw. mit sexueller Gewalt in der Einrichtung/Organisation angemessen umzugehen.

Ansprechpartnerinnen

Dr. Janna Beckmann
Tel.:
06221 9818 - 68
Katharina Lohse
E-Mail:
Tel.:
06221 9818 - 13

Laufzeit: August 2017 bis April 2018

Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern

Im Zeitraum von August 2017 bis April 2018 entstand im Auftrag von S.I.G.N.A.L. e. V. – Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt e. V. die Expertise "Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern". Finanziert wurde die Expertise vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V.

Zentrales Ziel der Expertise war zu untersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen Minderjährige, die sexuelle Gewalt erlitten haben, auch ohne Einbezug ihrer Eltern medizinisch versorgt werden und das Angebot einer vertraulichen Sicherung von Spuren erhalten können. Entscheidend ist – so das Ergebnis der Expertise – die Einwilligungsfähigkeit der Minderjährigen in Bezug auf die konkrete Maßnahme. Einleitend legt die Expertise noch einmal dar, welche gravierenden Folgen sexuelle Gewalt für Kinder und Jugendliche haben kann und welche Bedeutung der ärztlichen Erstversorgung daher zukommt. Neben der Frage der Einwilligung in die medizinische Behandlung und des Abschlusses des Behandlungsvertrags allein durch die Minderjährige:n, geht die Expertise der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen andere Akteur:innen, insbesondere die Eltern und das Jugendamt, einbezogen werden dürfen oder müssen, wenn sich ein Kind oder ein:e Jugendliche:r nach sexueller Gewalt an eine Klinik bzw. eine:n niedergelassene:n Ärzt:in wendet. Im Anschluss werden die Hilfemöglichkeiten und -grenzen durch die Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die (Erst-)Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt dargelegt. Ein letzter Abschnitt widmet sich schließlich Fragen einer möglichen zivilrechtlichen Haftung bzw. strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn Ärzt:innen die Behandlung ohne Einbezug der Eltern ablehnen bzw. vornehmen.

Um die Ergebnisse der Expertise in die Praxis vermitteln zu können, schließt die Expertise mit einer Zusammenfassung, die in aller Kürze Antworten auf die aufgeworfenen Fragen gibt. Zuletzt werden Hinweise für Weiterentwicklungsbedarfe in Praxis und Gesetzgebung formuliert, denn die Versorgungspraxis sowie die Versorgungsstrukturen sind regional sehr unterschiedlich und zudem rechtlich wie finanziell von Unsicherheiten geprägt.

Weitere Informationen

Ansprechpartnerinnen

Dr. Janna Beckmann
Tel.:
06221 9818 - 68
Katharina Lohse
E-Mail:
Tel.:
06221 9818 - 13

Laufzeit: 1. Juni 2013 bis 30. Mai 2016

Meine Kindheit – Deine Kindheit

In der multidisziplinären Kooperationsstudie "Meine Kindheit – Deine Kindheit" des Deutschen Jugendinstituts e. V. (DJI) mit dem Universitätsklinikum Ulm, der Universität Ulm und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wird untersucht, welchen Einfluss positive und negative Kindheitserfahrungen von Müttern auf die Beziehung zum eigenen Kind und die Entwicklung des Kindes haben. Ziel der Studie ist es, die Mechanismen besser zu verstehen, welche einen Einfluss von Kindheitserfahrungen auf die nächste Generation bedingen können, wobei der Erforschung zugrundeliegender biologischer Mechanismen besondere Bedeutung zukommt.

Der Schwerpunkt des DJI-Teilprojekts – an dem das DIJuF als Kooperationspartner beteiligt ist – liegt auf der Untersuchung der Frage, was Mütter befähigt, negative Kreisläufe zu durchbrechen und eine positive Beziehung zu ihrem Kind aufbauen zu können. Hierbei wird insbesondere betrachtet, inwieweit soziale Unterstützung sowohl durch den Partner als auch durch Freunde und Familie als Schutzfaktor wirken kann und welche Rolle der Nutzung von professionellen Hilfsangeboten, insbesondere aus dem Bereich der Frühen Hilfen, zukommt. Die Aufgabe des DIJuF bestand zunächst in einer systematischen Erfassung der vorhandenen Unterstützungsangebote. In einem zweiten Teil wird das DIJuF – unter Hinzuziehung der DJI-Ergebnisse zur Inanspruchnahme dieser Hilfeangebote – die örtlichen Hilfestrukturen unter rechtlichen sowie verwaltungswissenschaftlichen Aspekten analysieren und Hinweise zu strukturellen Weiterentwicklungsbedarfen erarbeiten.

Für das DIJuF geforscht haben Dr. Thomas Meysen, Lydia Schönecker und David Seltmann.

Ansprechpartnerinnen

Dr. Janna Beckmann
Tel.:
06221 9818 - 68
Katharina Lohse
E-Mail:
Tel.:
06221 9818 - 13

Publikation: 2013

Rechtsgutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Analyse problematischer Kinderschutzfälle

Das im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) erstellte Gutachten befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Analyse schwerwiegend verlaufener Kinderschutzfälle zulässig ist. Derartige Fallanalysen sind häufig sinnvoll, um die vor Ort stark in die Kritik geratene und dadurch verunsicherte Kinderschutzpraxis wieder zu stabilisieren sowie verbesserungsbedürftige Schwachstellen tatsächlich erkennen zu können. Anlass für die Beauftragung des Rechtsgutachtens war das dialogisch-systemische Fall-Labor, das der Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung e. V. zur Analyse des tödlich verlaufenen Hilfefalles der dreijährigen Lea-Sophie in Schwerin durchgeführt hat. Das Rechtsgutachten beschäftigt sich eingehend mit den derzeitigen rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von – interprofessionell angelegten – Fehleranalysen, insbesondere unter welchen datenschutzrechtlichen Bedingungen diese konkret zulässig sind. Ebenso geht es der Frage nach, ob und inwieweit zu befürchten steht, dass die Ergebnisse einer solchen Fallanalyse Eingang in ein (nicht selten parallel laufendes) Strafverfahren finden und endet mit Hinweisen zu gesetzgeberischen Handlungsbedarfen.

Ansprechpartnerinnen

Dr. Janna Beckmann
Tel.:
06221 9818 - 68
Katharina Lohse
E-Mail:
Tel.:
06221 9818 - 13

Laufzeit: 1.2.2009 bis 31.7.2010

Evaluation des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz

Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Landesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Mainz hat das DIJuF gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Ulm das Forschungsprojekt "Evaluation des Landeskinderschutzgesetzes Rheinland-Pfalz" durchgeführt.

Das Gesetz, das im März 2008 in Kraft getreten ist, regelt Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit. Ein Ziel des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz (LKindSchuG RP) besteht darin, die Strukturen Früher Hilfen weiterzuentwickeln: Es sollen möglichst alle Familien erreicht werden, um evtl. Überforderungen der Eltern rechtzeitig entgegenwirken und den Kindern gezielt und frühzeitig helfen zu können. Die Kooperation zwischen den Professionen, die während der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren mit den (werdenden) Eltern und Kindern in Kontakt kommen, wird als wesentlich für einen erfolgreichen Kinderschutz angesehen und soll mithilfe der Bildung eines weitreichenden Netzwerks gefördert und ausgebaut werden. Rechtzeitige und präventive Angebote und Hilfen für Kinder sind oftmals eine interdisziplinäre Angelegenheit, die nicht mit den Kompetenzen einer einzelnen fachlichen Disziplin und Zuständigkeit erreicht werden können. Insbesondere zwischen dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe ist eine systematische Kooperation mit geregelten Verfahrensweisen erforderlich. Andererseits ist es ein Anliegen des Gesetzes, die gesundheitliche Entwicklung der Kinder positiv durch eine möglichst vollständige Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen des SGB V zu fördern.

Die wissenschaftliche Begleitforschung von DIJuF und dem Universitätsklinikum Ulm ist gesetzlich vorgesehen (§ 11 LKindSchuG RP).

Die Ergebnisse und ihre Auswertung wurden im Januar 2011 im Abschlussbericht der Evaluation des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit veröffentlicht. Dieser enthält neben den Auswertungen auch konkrete fachliche und fachpolitische Handlungsempfehlungen mit Blick auf die weitere Umsetzung und rechtliche Fortentwicklung des Landesgesetzes.

Untersuchungsgegenstand der Evaluation sind die Umsetzung, die Auswirkungen und der Weiterentwicklungsbedarf der im LKindSchuG RP verankerten Maßnahmen. Ziel ist dabei, ua mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und ihnen so frühzeitig begegnen zu können. Schwerpunkte der Evaluation sind:

  • Rechtsvergleich: Die im Rahmen einer rechtlichen Prüfung und Bewertung der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen auf Landes- und Bundesebene gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Interpretation der Umsetzung und Wirkungen des LKindSchuG RP fließen in die quantitative und qualitative Forschung ein.
  • Quantitative Erhebung: Sie bezieht sich auf die strukturelle/organisatorische Umsetzung des LKindSchuG RP.
  • Qualitative Erhebung: Sie erfolgt durch ein systematisches und mehrstufiges Befragungsverfahren von Expert:innen, um so interdisziplinäre Sichtweisen und Einschätzungen umfassend beurteilen zu können.

Ansprechpartnerinnen

Dr. Janna Beckmann
Tel.:
06221 9818 - 68
Katharina Lohse
E-Mail:
Tel.:
06221 9818 - 13