Neue Formulare für die Zwangsvollstreckung

Mit der "Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung" (BGBl. 2022 I, 2368 ff.) wurde eine Vielzahl von Formularen inhaltlich, redaktionell und im Layout überarbeitet, so ua für GVZ-Vollstreckungsaufträge und Anträge auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen.

Die Regelungen der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung sind nun in der Neufassung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung integriert. Neu ist auch das den Anträgen beizufügende Formular zur Aufstellung von Forderungen. Vollstreckungsanträge, die vor dem 1.12.2023 gestellt werden, müssen die neuen Vordrucke noch nicht verwenden.