Rechtsexpertise zur Ombudschaft
Mit dem KJSG wurde in § 9a SGB VIII die Ombudschaft gesetzlich geregelt. Den Ländern wurde die Aufgabe zugewiesen, sicherzustellen, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an eine unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene Ombudsstelle wenden können. Diesen bundesgesetzlichen Rahmen gilt es nun in den Bundesländern landesgesetzlich auszufüllen.
Im Auftrag des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt hat das DIJuF eine Rechtsexpertise erstellt, die insbesondere Inhalt und Grenzen der Aufgabe von Ombudsstellen (in Abgrenzung zu allg. Beratungsaufgaben, dem Verfahrenslosten und Rechtsdienstleistungen sowie im Verfahren), die Sicherstellungsaufgabe der Länder und den Datenschutz näher beleuchtet.