Empfehlungen zur Umsetzung von § 8a Abs. 5 SGB VIII – Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen zum Vorgehen bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen

Die Fachgruppe "Kooperation im Kinderschutz", die das DIJuF in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) zur Begleitung der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in den Jugendämtern leitet, hat "Empfehlungen zur Umsetzung von § 8a Abs. 5 SGB VIII – Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen zum Vorgehen bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen" veröffentlicht. Diese und alle anderen Empfehlungen zur Umsetzung der Neuregelungen im Kinderschutz sind auf der Website des DIJuF abrufbar.