DIJuF-Rechtsgutachten: Betreuung in einer Erziehungsstelle als Hilfe eigener Art

Das Erziehungsstellenkonzept eines Trägers der freien Jugendhilfe sieht vor, dass angestellte sozialpädagogische Fachkräfte Kinder oder Jugendliche in ihren eigenen Haushalt aufnehmen und betreuen: Das Kind oder der:die Jugendliche ist dabei einer konkreten Fachkraft zugeordnet; der freie Träger arbei­tet eng mit den Fachkräften zusammen. Die Fragen, ob die bislang gem. § 34 SGB VIII gewährte Leistung in der Er­ziehungsstelle zukünftig als Leistung eigener Art gem. § 27 Abs. 2 SGB VIII gewährt und ob in diesem Fall eine LEQ-Vereinbarung nach § 78b SGB VIII abgeschlossen werden könnte, erörtert das neue DIJuF-Rechtsgutachten.