Mindestunterhaltsverordnung ab 1.1.2024 und neue UV-Beträge

Bauklötze mit "Child"-Schriftzug und Münzgeld

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Die ab 1.1.2024 geltende Mindestunterhaltsverordnung ist am 30.11.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I, 330) veröffentlicht. Sie enthält lediglich die Beträge für 2024. Es ist mit einer baldigen Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2024 zu rechnen.