Düsseldorfer Tabelle für 2024

Die Düsseldorfer Tabelle 2024 wurde am 11.12.2023 veröffentlicht. Die Einkommensgruppen werden linear um 200 EUR erhöht. Die erste Einkommensstufe geht ab 2024 bis 2.100 EUR (bisher 1.900 EUR) und die letzte bis 11.200 EUR (bisher: 11.000 EUR). Es verbleibt bei dem Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten. Der Mindestunterhalt beträgt 480/551/645/689 EUR (1./2./3./4. Altersstufe). Der notwendige Selbstbehalt wird mit Rücksicht auf die Steigerung des Bürgergelds um 80 EUR auf 1.200 EUR für nicht erwerbstätige und auf 1.450 EUR für erwerbstätige Unterhaltspflichtige angehoben, der angemessene Selbstbehalt um 100 EUR auf 1.750 EUR.  Die in den Selbstbehalten enthaltenen Wohnkostenanteile werden gegenüber 2023 nicht geändert.