BVerwG: UV-Leistungen bei Mitbetreuung durch den anderen Elternteil

Leben die Eltern eines Kindes getrennt und leistet der barunterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht, beteiligt sich aber an der Betreuung des Kindes, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem UVG nur dann, wenn der Mitbetreuungsanteil unter 40 % liegt. Das hat das BVerwG am 12.12.2023 (5 C 9.22) entschieden.

Als Mitbetreuung, die einer Alleinerziehung entgegensteht und somit UV-Leistungen ausschließt, wurde bislang die Verantwortungsübernahme bereits ab einem Drittel gesehen.