Neue KostenbeitragsV mit neuer Tabelle zum 1.1.2024 in Kraft getreten

Nach der am 15.12.2023 erfolgten Zustimmung des Bundesrats zur Zweiten Änderungsverordnung zur Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe (BGBl. 2023 I, Nr. 396) ist nun die neue KostenbeitragsV samt neuer Tabelle zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Ab jetzt kann daher auf dieser Grundlage die Berechnung des Kostenbeitrags der Eltern stationär untergebrachter junger Menschen erfolgen – eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen.