Empfehlungen für Fallzahlobergrenze in der Amtsvormundschaft

Der Praxisbeirat Amtsvormundschaft im DIJuF und das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft haben sich ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform des Vormundschaftsrechts mit der Fallzahlobergrenze in der Amtsvormundschaft befasst. Sie kommen in ihren Empfehlungen zu dem Ergebnis, dass die jetzige Regelung zur Fallzahl 50 die Realität der Arbeit mit den jungen Menschen nicht abbildet und appellieren an den Gesetzgeber, die Fallzahl auf max. 30 Kinder und Jugendliche pro Amtsvormund zu reduzieren.