Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 5.4.2024 den "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen" veröffentlicht. Die Neuregelung ist verfassungsrechtlich geboten, da das BVerfG die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen hat (BVerfG 1.2.2023 – 1 BvL 7/18, JAmt 2023, 241).

Nach dem Entwurf soll es nach deutschem Recht bei der Unwirksamkeit einer solchen Ehe bleiben, um die Ächtung von Minderjährigenehen zum Ausdruck zu bringen. Die Rechtsfolge soll zum Schutz der Beteiligten aber um Unterhaltsansprüche und eine Heilungsmöglichkeit nach Eintritt der Volljährigkeit ergänzt werden.