DIJuF-Hinweise zum Referentenentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Das DIJuF hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen vom 5.4.2024 Stellung genommen. Die Neuregelung ist verfassungsrechtlich geboten, da das BVerfG die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen hat (BVerfG 1.2.2023 – 1 BvL 7/18, JAmt 2023, 241).
 
Das Institut begrüßt die Schaffung von Regelungen über die Folgen der Unwirksamkeit einer Minderjährigenehe, wie Unterhaltsansprüche zugunsten der bei Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person und Heilungsmöglichkeiten der unwirksamen Ehe bei Erreichen der Volljährigkeit. Der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, eine generelle Ächtung von Minderjährigenehen zum Ausdruck zu bringen, wird dem Minderjährigenschutz im Einzelfall aus Perspektive des Instituts jedoch nicht gerecht. Diesbezüglich sieht das Institut noch Ergänzungsbedarf.