Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) tritt am 10.6.2021 in Kraft

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2021 I, 1444) und tritt damit am 10.6.2021 in Kraft. Ausgenommen davon sind die Regelungen zum Verfahrenslotsen und zur Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe.