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Das Verfahren vor dem Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung

Fortbildung vom 13. bis 14.11.2023 für Leitungs- und Fachkräfte der Sozialen Dienste in Frankfurt a. M.

Leider ist die Veranstaltung bereits ausgebucht. Bei Interesse an einem Wartelisten-Platz schreiben Sie bitte eine E-Mail an rechtenwald@dijuf.de.

In Kinderschutzverfahren ist eine gelingende Verständigung zwischen Jugendamt und Familiengericht, Verfahrensbeiständ*innen, Sachverständigen und auch den Anwält*innen unverzichtbar. Schutz und Perspektive des Kindes hängen davon ab. Das Seminar vermittelt vertieftes Verständnis und praktische Hilfe für das Vorgehen im Verfahren. Die unterschiedlichen Perspektiven der Fachkräfte des Helfersystems und der Familiengerichte werden reflektiert.

Schwerpunkte der Fortbildung sind ua:

  • Rechte und Aufgaben des Jugendamts im Verfahren
  • Rollen des Gerichts, der Verfahrensbeiständ*innen, Sachverständigen sowie Rechtsanwält*innen
  • Juristische Sicht auf Kindeswohlgefährdung
  • Unterschiedliche Einschätzungen von Jugendamt und Familiengericht
  • Stellungnahme des Jugendamts

Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.

Übernachtungen können bei Bedarf selbstständig im nahegelegenen Hotel Philipp-Jakob-Spenerhaus (rezeption@spenerhaus.de) gebucht werden.

Buchungsdetails

Referent*in

Prof. Dr. Rüdiger Ernst, VorsRiKG, Berlin

Termine

13.11.2023 von 12.00 bis 17.00 Uhr
14.11.2023 von 9.00 bis 16.30 Uhr

Tagungsort

Mitgliedspreis 309 EUR
Nichtmitgliederpreis 402 EUR
Verpflegungspauschale (Mittagessen an beiden Tagen) 30 EUR

Event ist vorüber

Kontakt

Mona Rechtenwald

06221 9818 - 66

rechtenwald@dijuf.de

Weitere Informationen