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Stellungnahmen schreiben im Kinderschutzverfahren vor dem Familiengericht

Live-Online-Seminar vom 14. bis 15.11.2024 für Fachkräfte der Sozialen Dienste

Manchmal hakt es in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht in Kinderschutzverfahren: Jugendämter haben den Eindruck, das Familiengericht messe seinen Einschätzungen zu wenig Gewicht bei, Familiengerichte klagen über die Qualität jugendamtlicher Berichte. Dabei ist das gegenseitige „Verstehen“ zentrale Voraussetzung für das Gelingen eines Kinderschutzverfahrens.

Schwerpunkte sind ua:

  • den Teilnehmer*innen wird die Perspektive des Familiengerichts nahegebracht
  • ein interdisziplinär entwickelter Aufbauvorschlag zur Anrufung des Familien-gerichts nach § 8a SGB VIII wird vorgestellt
  • den Teilnehmer*innen werden anhand besonders relevanter Praxisfälle Hinweise zum Formulieren von Anrufungen und Stellungnahmen im Kinder-schutzverfahren gegeben

Fragestellungen und Fallkonstellationen können vorab beim DIJuF unter veranstaltungen@dijuf.de eingereicht werden.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.

Dazugehörige Veranstaltungen

Buchungsdetails

Referent*in

Prof. Dr. Barbara Seidenstücker, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Dr. Kerstin Wierse, OLG Frankfurt a. M.

Termine

14.11.2024 von 9.00 bis 13.00 Uhr
15.11.2024 von 9.00 bis 12.30 Uhr

Tagungsort

Mitgliedspreis 262 EUR
Nichtmitgliederpreis 341 EUR

Kontakt

Ellen Lanzalaco-Renner

06221 9818 - 36

lanzalaco@dijuf.de

Weitere Informationen