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Kooperation im Kinderschutz

8.3.2024 für Leitungs- und Fachkräfte der Jugendämter

Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung bereits ausgebucht ist. Bei Interesse an einem Wartelisten-Platz, schreiben Sie bitte eine E-Mail an rechtenwald@dijuf.de.

Am 10.6.2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Im Anschluss hat das DIJuF in Kooperation mit dem ism eine Fachgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Neuregelungen betreffend die Kooperation im Kinderschutz ins Leben gerufen, an der sich rund 100 Jugendämter beteiligt haben.

Aus dieser Fachgruppe sind fünf Papiere mit Empfehlungen zur Umsetzung entstanden, die auf dieser digitalen Tagung vorgestellt werden sollen:

•   Beteiligung von Berufsgeheimnisträger:innen an der Gefährdungseinschätzung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII)
•   Rückmeldung des Jugendamts an Berufsgeheimnisträger:innen bei Information über An-haltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (§ 4 Abs. 4 KKG)
•   Vorlage des Hilfeplans im familiengerichtlichen Verfahren (§ 50 Abs. 2 FamFG)
•   Information über Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung aus einem Strafverfahren (§ 5 KKG)
•   Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen zum Kinderschutz (§ 8a Abs. 5 SGB VIII)

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.

Buchungsdetails

Referent*in

s. Programm

Termine

8.3.2024 von 9.00 bis 13.30 Uhr

Tagungsort

Mitgliedspreis 48 EUR
Nichtmitgliederpreis 62 EUR

Event ist vorüber

Kontakt

Mona Rechtenwald

06221 9818 - 66

rechtenwald@dijuf.de

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