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Rückzahlung von Unterhalt aufgrund einer Insolvenzanfechtung

Live-Online-Seminar am 2.5.2024 für Fachkräfte der Beistandschaft

Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung bereits ausgebucht ist. Bei Interesse an einem Wartelisten-Platz schreiben Sie bitte eine E-Mail an rechtenwald@dijuf.de.

Häufig werden Fachkräfte der Sachgebiete Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unterhaltsschuldners mit anfechtungsrechtlichen Rückzahlungsverlangen konfrontiert. Das Jugendamt als Beistand ist zwar weder berechtigt noch verpflichtet, das Kind gegenüber derartigen Herausgabeforderungen zu vertreten, sollte aber trotzdem die Sachlage einschätzen können. Die Fachkräfte Unterhaltsvorschuss sind hingegen selbst Ansprechperson des Insolvenzverwalters, wenn das Land aus übergegangenem Recht nach § 7 UVG Beträge erhalten hat.

Muss das Geld zurückgezahlt werden, wenn der Insolvenzverwalter dies aufgrund einer Insolvenzanfechtung zur Erstattung zur Masse verlangt? Gibt es ihn, den Königsweg, auf eine Ratenzahlungsbitte einer Schuldner:in zu reagieren?

Einerseits genießt der Einzug offener Unterhaltsforderungen oberste Priorität. Andererseits besteht auch die Gefahr, das Geld, welches ratierlich oder im Wege der Zwangsvollstreckung eingenommen wurde, im Fall der schuldnerischen Insolvenz aufgrund der Insolvenzanfechtung an einen (künftigen) Insolvenzverwalter erstatten zu müssen.

In einem Dialog über rechtliche Rahmenbedingungen, aktuelle Rechtsprechungstendenzen und die vielschichtige Konfliktsituation vermittelt die Dozentin neben den theoretischen Grundlagen der Insolvenzanfechtung auch Sicherheit im praktischen Umgang mit Insolvenzanfechtungsansprüchen.

Die langjährige Erfahrung der Dozentin im Bereich der Insolvenzabwicklung stellt hohen Praxistransferwert der Veranstaltung sicher.

Schwerpunkte sind ua:

  • Bedeutung und Systematik der Insolvenzanfechtung
  • Die Insolvenzanfechtung im Detail
  • Grundvoraussetzungen (§ 129 InsO)
  • Einzelne Tatbestandsvoraussetzungen
  • Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO)
  • „Vorsatzanfechtung“ (§ 133 InsO)
  • Beweisführungsfragen
  • Praktischer und taktischer Umgang mit Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Die Ratenzahlungs-/Stundungsbitte bei Zahlungsschwierigkeiten
  • Lässt sich das Anfechtungsrisiko minimieren?

Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.

Buchungsdetails

Referent*in

Sylvia Wipperfürth, Leiterin des SachverständigenInstituts für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Alsdorf

Termine

2.5.2024 von 9.00 bis 12.30 Uhr

Tagungsort

Mitgliedspreis 123 EUR
Nichtmitgliederpreis 160 EUR

Ausgebucht

Kontakt

Mona Rechtenwald

06221 9818-66

rechtenwald@dijuf.de

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