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Änderung der Mindestunterhaltsverordnung für 2023, Erhöhung des Kindergelds

Die Mindestunterhaltsverordnung für 2023 wurde geändert (BGBl. I 2022, 2130). Die Erhöhung des Mindestunterhalts war notwendig, da der im Oktober 2022 veröffentlichte Existenzminimumbericht das sächliche Existenzminimum von Kindern höher angesetzt hat, als bei Erstellung der Mindestunterhaltsverordnung 2021 angenommen. Ab 2023 beträgt der Mindestunterhalt 437/502/588 EUR (erste/zweite/dritte Altersstufe). Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2023 für jedes Kind 250 EUR (BGBl. Teil I Nr. 49, 2230 [2233]). Die Geschwisterposition ist für die Höhe des Kindergelds dann nicht mehr ausschlaggebend.