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Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 wurde am 7.12.2021 im BGBl. (BGBl. 2021 I, 5066) veröffentlicht. Ab 2022 beträgt der Mindestunterhalt 396/455/533 EUR (erste/zweite/dritte Altersstufe) und ab 2023 gelten folgende Beträge: 404/464/543 EUR für die erste/zweite/dritte Altersstufe.