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Düsseldorfer Tabelle für 2022

Düsseldorfer Tabelle 2022

Düsseldorfer Tabelle 2022

Das OLG Düsseldorf hat am 13.12.2021 die ab dem 1.1.2022 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht! Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Fortschreibung der Tabelle um fünf Einkommensstufen. Der Mindestunterhalt steigt in den ersten drei Altersgruppen auf 396/455/533 EUR, in der vierten Altersgruppe auf 569 EUR. Die Selbstbehalte bleiben gegenüber 2021 unverändert. Die nächste Änderung der Tabelle steht zum Jahr 2023 an, da dann der Mindestunterhalt auf 404/464/543 EUR ansteigt (1./2./3.Altersstufe; s. BGBl. 2021 I, 5066).