Publikationen

Zurück

Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags in der wirtschaftlichen Jugendhilfe

Hinweise – 2015

Auch die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist von der Kindergelderhöhung durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (BT-Drucks. 18/5244) betroffen. Die Hinweise gehen den Fragen nach, wie sich die rückwirkende Kindergelderhöhung auswirkt

Auch die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist von der Kindergelderhöhung durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (BT-Drucks. 18/5244) betroffen. Die Hinweise gehen den Fragen nach, wie sich die rückwirkende Kindergelderhöhung auswirkt
 - auf die Kostenheranziehung nach §§ 91 ff. SGB VIII und
.- auf die Anrechnung auf das Pflegegeld nach § 39 Abs. 6 SGB VIII.
Der Gesetzgeber hat für das Jahr 2015 eine Nichtanrechnung bei einkommensabhängigen Sozialleistungen vorgesehen, hierbei die beiden genannten Konstellationen aber offensichtlich nicht mitbedacht. Aus Sicht des DIJuF ist daher sowohl vertretbar, die Anordnung der Nichtanrechnung bei beiden Kontexten für anwendbar zu halten als auch die Kindergelderhöhung auch in 2015 voll zu berücksichtigen.