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Jugendhilfe und Jugendgerichtsbarkeit: Die Unterschiede als Chance verstehen! Kommunikation, Kooperation und der § 36 a SGB VIII

Hinweise – 2007

Die Einführung des § 36 a Abs. 1 SGB VIII durch das KICK zum 1.10.2005 hat lebhafte Diskussionen zwischen Jugendhilfe und Jugendgerichtsbarkeit ausgelöst.

Diese wurden von der Ständige Fachkonferenz 1 (SFK 1) mit der Stellungnahme vom 13.8.2007 aufgegriffen, an deren Erarbeitung mehrere Vertreter der Jugendstrafjustiz als Gäste mitgewirkt haben: "Jugendhilfe und Jugendgerichtsbarkeit: Die Unterschiede als Chance verstehen! Kommunikation, Kooperation und der § 36 a SGB VIII".