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ZurückDas DIJuF-Rechtsgutachten stellt anhand einer Mehrbedarfsforderung wegen Nachhilfekosten gegen den barunterhaltspflichtigen Vater die neue Berechnungsweise des BGH zur Ermittlung der Haftungsquoten dar.
Mit seiner Entscheidung vom 18.5.2022 (XII ZB 325/20, JAmt 2022, 549) hat der BGH seine Rechtsprechung zur Haftung der Eltern für Mehrbedarf geändert und damit eine ungewöhnlich heftig und kontrovers geführte Diskussion in der Fachliteratur ausgelöst. Das DIJuF-Rechtsgutachten SN_2023_0132 vom 3.2.2023 erläutert die Berechnungsschritte am konkreten Beispiel und gibt einen Überblick über den Meinungsstand.