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ZurückIn einer umfangreichen Anhörung hat der saarländische Landtag hat am 21.9.2023 die Stellungnahmen von rd. 60 Verbänden zum saarländischen Kinderschutzgesetz (SKG) gehört.
Das DIJuF war eingeladen und hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Das DIJuF begrüßt die Initiative der Saarländischen Regierung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdungen durch die Einführung eines Landeskinderschutzgesetzes und die Weiterentwicklung des Schulordnungsgesetzes (SchoG) zu verbessern. Bedenken äußert das DIJuF hinsichtlich der geplanten Verbindung von Kinderschutzbeauftragter und Ombudsstelle. Angeregt wird außerdem, eine strukturelle Einbeziehung Betroffener zu erwägen, die datenschutzrechtlichen Grundlagen und das Verhältnis von Schulgesetz (§ 1 Abs. 2b SchoG-E) und § 4 KKG zu präzisieren sowie in § 1 Abs. 1 SKG-E das verfassungsrechtlich verankerte Recht des Kindes auf Achtung seiner Würde, auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG) voranzustellen.