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Referentenentwurf des BMFSFJ für eine Änderung der KostenbeitragsV und der Anpassung der Kostenbeitragstabelle vom 6.10.2023

Stellungnahme – 2023

Das DIJuF hat zum Referentenentwurf des BMFSFJ „Zweite Änderungsverordnung zur Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe“ vom 6.10.2023 Stellung genommen.

Es begrüßt ausdrücklich die Anpassung der Kostenbeitragstabelle an den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt aus der Düsseldorfer Tabelle nebst Pfändungsfreigrenzen in der ZPO sowie die Berücksichtigung der gestiegenen Wohnkosten und die Auswirkungen der aktuellen Inflation. Eine Anpassung der KostenbeitragsV nebst Kostenbeitragstabelle an die aktuellen Verhältnisse ist dringend notwendig und wurde vonseiten der Praxis bereits seit einiger Zeit gefordert.

DIJuF-Stellungnahme: Aufforderung zur Anpassung der KostenbeitragsV sowie der Kostenheranziehung bei BAföG-Bezug des Praxisbeirats Wirtschaftliche Jugendhilfe