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ZurückEmpfehlung zur Umsetzung von § 8a Abs. 5 SGB VIII – Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen zum Vorgehen bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen
Empfehlung – 2023
Fachgruppe "Kooperation im Kinderschutz", die das DIJuF in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) zur Begleitung der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in den Jugendämtern leitet, hat eine „Empfehlung zur Umsetzung von § 8a Abs. 5 SGB VIII – Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen zum Vorgehen bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen“ veröffentlicht.
Diese und alle anderen Empfehlungen zur Umsetzung der Neuregelungen im Kinderschutz sind auf der Website des DIJuF abrufbar.