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ZurückKann ein Jugendamt auf Grundlage des § 50 Abs. 2 SGB VIII vom Familiengericht verpflichtet werden, in einem Verfahren gem. §§ 1666, 1666a BGB den gesamten Hilfeplan vorzulegen?
Ein Jugendamt hatte dies abgelehnt und berief sich insoweit auf die Empfehlungen der Fachgruppe „Kooperation im Kinderschutz“ (DIJuF/ism) berufen, denen zufolge immer nur ein Auszug vorgelegt werden dürfe. Ein neues DIJuF-Rechtsgutachten gibt einen differenzierten Blick auf die Handlungsoptionen.
Zu den Empfehlungen der Fachgruppe