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ZurückDas Erziehungsstellenkonzept eines Trägers der freien Jugendhilfe sieht vor, dass angestellte sozialpädagogische Fachkräfte Kinder oder Jugendliche in ihren eigenen Haushalt aufnehmen und betreuen.
Das Kind oder der:die Jugendliche ist dabei einer konkreten Fachkraft zugeordnet; der freie Träger arbeitet eng mit den Fachkräften zusammen. Die Fragen, ob die bislang gem. § 34 SGB VIII gewährte Leistung in der Erziehungsstelle zukünftig als Leistung eigener Art gem. § 27 Abs. 2 SGB VIII gewährt und ob in diesem Fall eine LEQ-Vereinbarung nach § 78b SGB VIII abgeschlossen werden könnte, erörtert das neue DIJuF-Rechtsgutachten.