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ZurückSchutzauftrag: Zur Gefährdungseinschätzung im Fachteam im Rahmen des Bereitschaftsdiensts
DIJuF-Rechtsgutachten – 2023
Es wird um rechtliche Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob das Zwei-Fachkräfte-Prinzip des § 8a SGB VIII durchgängig im Bereitschaftsdienst eines Jugendamts gewährleistet werden muss.
Hierzu wird ausgeführt, dass der Bereitschaftsdienst in vielen Jugendämtern nur aus einer Fachkraft besteht. Hintergrund dieser organisatorischen Entscheidung sei in vielen Fällen das DIJuF-Rechtsgutachten JAmt 2014, 375 zu den rechtlichen Vorgaben für Standards einer Rufbereitschaft, das davon ausgeht, dass die Inobhutnahme als vorläufige Schutzmaßnahme im Bereitschaftsdienst durch eine Fachkraft allein vorgenommen werden kann.