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Gewährung von Teilhabeleistungen in Form der Schulbegleitung bei fehlenden Diagnosekapazitäten

DIJuF-Rechtsgutachten – 2023

Das StJA L schildert Fälle, in denen kurzfristig Bedarf an Unterstützung durch eine sog. Schulbegleitung besteht.

Ohne Schulassistenz sei eine Beschulung nicht möglich. Aufgrund unzureichender Kapazitäten und entsprechenden Wartezeiten könne jedoch das nach § 35a Abs. 1a SGB VIII erforderliche diagnostische Verfahren nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Deshalb bittet das StJA L um rechtliche Einschätzung, ob die bei (drohender) Teilhabebeeinträchtigung benötigte Schulbegleitung auf anderer Grundlage als nach § 35a SGB VIII, insbesondere als erzieherische Leistung nach §§ 27 ff. SGB VIII, rechtmäßig gewährt werden könne oder ob diese womöglich nicht rechtskonforme Praxis dem Jugendamt in einem möglichen Erstattungsverfahren nach §§ 89 ff. SGB VIIII als Verstoß gegen § 89f SGB VIII entgegengehalten werden könnte.