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Folgen personeller Unterbesetzung in einer erlaubnispflichtigen Einrichtung
DIJuF-Rechtsgutachten – 2023
Das Jugendamt stellt fest, dass Stellen in stationären Einrichtungen aufgrund des Fachkräftemangels unbesetzt bleiben oder zumindest nicht fortlaufend besetzt sind.
Es stellt sich zum einen die Frage, ob das Jugendamt oder eine andere Stelle, wie etwa das Landesjugendamt, berechtigt ist, die personelle Besetzung der Einrichtung zu überprüfen bzw. ob die Einrichtung diesbezüglich einer Meldepflicht unterliegt. Zudem möchte das Jugendamt wissen, ob die Personalstellen auch bei Unterbesetzung vollumfänglich finanziert werden müssen und ob in einem solchen Fall eine Meldepflicht des Jugendamts gegenüber dem Landesjugendamt besteht.
Das Rechgtsgutachten SN_2023_0995 Bd vom 4.10.2023 ist erschienen in JAmt 2024, 42.