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DIJuF-Stellungnahme zum BVerfG-Verfahren betreffend die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter (§ 1600 BGB)

Stellungnahme – 2023

Die Frage, ob im konkreten Fall eine Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater ausgeschlossen ist, weil zwischen dem Kind und dem neuen Partner der Mutter, der die Vaterschaft anerkannt hat, eine sozial-familiäre Beziehung besteht, wird in dem Verfahren 1 BvR 2017/21 durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden.

Das DIJuF hat schriftlich Stellung genommen und war in der mündlichen Anhörung sachverständiger Dritter am 26.9.2023 durch Katharina Lohse und Dr. Janna Beckmann in Karlsruhe vertreten. In der Anhörung standen Fragen zum Entstehen von Bindungen und der Bedeutung der rechtlichen Vaterschaft für die Entwicklung von Kindern im Zentrum.