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Rechtsgutachtens zur Frage der Rundung von Unterhaltsbeträgen aus Anlass der Kindergelderhöhung 2021

DIJuF-Rechtsgutachten – 2020

Die erweiterte Fassung des Rechtsgutachtens (Stand: 8.12.2020) setzt sich mit kritischen Einwänden einzelner Jugendämter zur ersten Fassung des Gutachtens auseinander, bleibt im Ergebnis aber dabei, dass der Zahlbetrag unter Anwendung der Rundungsempfehlung in den Leitlinien auf den vollen Euro aufzurunden ist.

Die erweiterte Fassung des Rechtsgutachtens (Stand: 8.12.2020) setzt sich mit kritischen Einwänden einzelner Jugendämter zur ersten Fassung des Gutachtens auseinander, bleibt im Ergebnis aber dabei, dass der Zahlbetrag unter Anwendung der Rundungsempfehlung in den Leitlinien auf den vollen Euro aufzurunden ist. Im Übrigen wurde am 7.12.2020 das Zweite Familienentlastungsgesetz und somit die Kindergelderhöhung auf 219/219/225/250 EUR im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBL. 2020 I, 2616).