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Hinwiese zur Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen

Hinweise – 2016

Zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten hat die Europäische Kommission die sog. Brüssel IIa-Verordnung auf ihre Praxistauglichkeit geprüft und nun einen Vorschlag zur Revision vorgelegt. Die Brüssel IIa-VO regelt, welches Gericht in grenzüberschreitenden Ehe-, Sorge- und Umgangsverfahren zuständig ist sowie unter welchen Voraussetzungen eine Entscheidung eines Mitgliedstaats in einem anderen anzuerkennen ist.

Ziel war, „die noch verbleibenden Hindernisse für den freien Verkehr gerichtlicher Entscheidungen zu beseitigen und das Kindeswohl besser zu schützen, indem die Verfahren vereinfacht und effizienter gemacht werden”. Der Vorschlag der Kommission greift den erkannten Reformbedarf in begrüßenswerter Weise auf. Das DIJuF sieht jedoch noch weitergehenden Verbesserungsbedarf, den es in seinen Hinweisen dargelegt hat.