Publikation: 2015

Rechtsgutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern

Im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) hat das DIJuF gemeinsam mit Prof. Dr. Torsten Schaumberg (FH Nordhausen) und Prof. Dr. Harald Horschitz (Rechtsanwalt, HS Ludwigsburg) eine Rechtsexpertise rund um Fragen zum Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern erstellt. Hintergrund ist die gesetzliche Heimatlosigkeit dieses besonderen Brückenangebots zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe, die nicht nur im Hinblick auf ihre Vergütungssituation immer wieder problematisch ist, sondern auch für die praktische Tätigkeit eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen aufwirft.

Die Expertise enthält drei Rechtsgutachten, eines zum Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht, eines zum Sozialrecht sowie eines zum Haftungsrecht.

Um der Praxis einen schnellen Überblick über die rechtliche Lage zu ermöglichen, hat das DIJuF aus den drei Rechtsgutachten zudem die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) aufbereitet, die ebenfalls beim NZFH abrufbar sind.

Für das DIJuF geforscht haben Stephanie Götte, Dr. Thomas Meysen, Lydia Schönecker und David Seltmann.

Ansprechpartner*innen

Dr. Janna Beckmann
Tel.:
06221 98 18 68
Katharina Lohse
E-Mail:
Tel.:
06221 98 18 13