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Beurkundung von Unterhaltsansprüchen und Titelumschreibung bei Beteiligung eines öffentlichen Trägers

Hinweise – 2023

In der Praxis wird Unverständnis geäußert, dass zwar zugunsten Sozialleistungsträgern eine dynamische Titulierung zukünftiger Ansprüche im Gesetz vorgesehen ist (§ 7 Abs. 4 UVG, § 33 Abs. 3 S. 2 SGB II), eine Urkundserrichtung zugunsten Rechtsnachfolgern in die Zukunft hinein im Jugendamt hingegen nicht möglich sein soll.

Die Diskussion innerhalb der SFK 3 führte schließlich zu folgenden Überlegungen und Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Die Hinweise sind erschienen in JAmt 2023, 521.